Die letzte Information der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) vom 19.02.25 :
[https://www.kvno.de/aktuelles/aktuelles-detail/nachricht/bundesweiter-start-der-epa-verzoegert-sich-modellregionen-fordern-mehr-zeit?mtm_campaign=20250219_pi_mail]
Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Die ePA kommt ab dem 15. Januar 2025 erst in Proberegionen in Franken und Hamburg und voraussichtlich vier Wochen später (also Mitte Februar) sukzessive über mehrere Wochen bundesweit.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist der digitale Gesundheitsordner für gesetzlich Krankenversicherte. Die meisten privaten Krankenversicherungen nehmen (noch) nicht teil.
Diese Informationen stammen u.a. von diesen Webseiten:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-digitale-patientenakte-fuer-alle-kommt-57223
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle.html
Wenn Sie der ePA oder Teilen der Nutzung widersprechen möchten, können Sie das jederzeit - also auch nach der Einrichtung der ePA - gegenüber Ihrer Krankenkasse machen.
Eine Hilfe zur Erstellung eines Widerspruches finden Sie hier:
1. Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA):
https://widerspruch-epa.de/widerspruch-gegen-elektronische-patientenakte-epa/
2. Widerspruch gegen die Auswertung von Abrechnungsdaten für persönliche
Mitteilungen zu Gesundheitsrisiken. Falls zwar eine ePA, aber darin keine
Abrechnungsdaten gewünscht werden, kann
man hier widersprechen:
https://widerspruch-epa.de/widerspruch-gegen-risikosuche/
3. Widerspruch gegen das Einstellen der Abrechnungsdaten in ihre ePA:
https://widerspruch-epa.de/widerspruch-gegen-uebernahme-abrech-
nungsdaten/
Wie sich diese Neuerungen auf den Praxisalltag auswirken werden, muss sich zeigen, auch wegen der Ansprüche und der damit verbundenen Mehrarbeit an und für uns:
Stand: 15.01.25