So kommen Sie zu einem Termin:

Bitte rufen Sie uns an!

 

Wir haben zwei Rufnummern und mehrere Leitungen.

 

Wir sind telefonisch durchgehend erreichbar. Sollten Sie nicht sofort durchkommen, versuchen Sie es bitte nach kurzer Zeit erneut. Wir bemühen uns gut erreichbar zu sein.


Um die Ansammlung von Wartenden in der Praxis zu verhindern und um Ihre persönliche Wartezeit zum minimieren, bekommen Sie einen Termin genannt.

Wenn Sie ohne Termin in die Sprechstunde kommen, müssen Sie damit rechnen, daß sie dann einen Termin genannt bekommen und zu diesem wiederkommen müssen.

 

In diesen "Infektionszeiten" bitten wir darum nicht ohne vorherige telefonische Anmeldung zu kommen.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie am Telefon nach dem Grund Ihrer Vorstellung gefragt werden. Dies dient zur Abschätzung des Zeitbedarfes für Ihren Besuch. Wenn Sie keinen Grund nennen möchten, planen wir 10 Minuten unserer Sprechzeit für Sie ein.

Wir bemühen uns sehr, den mit Ihnen vereinbarten Termin pünktlich wahrzunehmen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn uns dies nicht immer gelingt - nicht alle Probleme lassen sich sofort und schnell lösen.

 

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte frühzeitig ab, damit wir umplanen können.


Einschränkungen bei der Terminvergabe

 

Am 11. Mai 2019 ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat eine Fülle von Regelungen und Maßnahmen beschlossen, mit denen Patientinnen und Patienten schneller einen Termin bei einem Vertragsarzt erhalten sollen.

 

Eine dieser Maßnahmen ist, daß wir verpflichtet sind, der Terminservicestelle eine Mindestmenge an Terminen zu melden. Diese Termine können nicht mehr durch unsere Praxis selbst vergeben werden und fallen bei der direkten Vergabe an Sie weg. Wir bitten um Ihr Verständnis.