Dr.med. Dipl.Ing. Kai Edler
Dr.med. Dagmar Kreuseler
Die elektronische Patientenakte (ePA)
Bekanntgabe des Bundesministeriums für Gesundheit vom April 2025: Einführung der ePA in Praxen ab 29. April - Verpflichtende Nutzung ab 1. Oktober
"Ende April beginnt die Einführung der elektronischen Patientenakte in den Praxen. Ärzte und Psychotherapeuten können die ePA ab 29. April freiwillig nutzen, sobald sie das ePA-Modul für das
Praxisverwaltungssystem erhalten und installiert haben. Ab 1. Oktober ist die Nutzung für alle verpflichtend".
[Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_74541.php]
Das für die Nutzung der ePA notwendige Softwaremodul konnte von unserem Softwaredienstleister bisher nicht zur
Verfügung gestellt werden. Wir können die ePA zur Zeit also nicht nutzen.
(Stand 15.01.25)