Dr.med. Dipl.Ing. Kai Edler
Dr.med. Dagmar Kreuseler
Die elektronische Patientenakte (ePA)
Bekanntgabe des Bundesministeriums für Gesundheit vom April 2025: Einführung der ePA in Praxen ab 29. April - Verpflichtende Nutzung ab 1. Oktober
"Ende April beginnt die Einführung der elektronischen Patientenakte in den Praxen. Ärzte und Psychotherapeuten können die ePA ab 29. April frei-willig nutzen, sobald sie das ePA-Modul für das
Praxisverwaltungssystem erhalten und installiert haben. Ab 1. Oktober ist die Nutzung für alle verpflichtend".
[Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_74541.php]
Das für die Nutzung der ePA notwendige Softwaremodul konnte von unserem Softwaredienstleister bisher nicht zur
Verfügung gestellt werden. Wir können die ePA zur Zeit also nicht nutzen.
(Stand 15.01.25)