Jede/r Krankenversicherte hat ein Recht auf die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen als Kassenleistung.
Die Empfehlungen werden regelmäßig aktualisiert und berücksichtigen das Lebensalter sowie gesundheitliche oder berufliche Gefährdungen.
In Deutschland besteht ein IMPFRECHT, aber keine generelle IMPFPFLICHT (Ausnahme: Masernschutzimpfung, s.u.).
Zu unseren Aufgaben gehört auch die Impfberatung. Fragen Sie uns.
Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch!
Abgesehen von Ausnahmen gelten für Erwachsene mit erfolgter Grundschutzimpfung folgende
Impfempfehlungen
<60 Jahre:
>60 Jahre und ab 50 mit chronischen Erkrankungen:
>60 Jahre mit schweren Formen von chronischen Erkrankungen
der Atmungsorgane, chronischen Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, chronischen neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen, hämatoonkologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen sowie einer schweren angeborenen oder erworbenen Immundefizienz:
>75 Jahre:
Impfung gegen das RS-Virus
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit August 2024 für alle Personen ab einem Alter von 75 Jahren eine einmalige RSV-Impfung. Zudem wird Personen ab einem Alter von 60 Jahren, die an einer schweren Grunderkrankung leiden oder in einer Einrichtung der Pflege leben, eine einmalige RSV-Impfung empfohlen.
Seit November 2024 können sich gesetzlich Krankenversicherte auf Kosten Ihrer Krankenkasse impfen lassen.
Impfung gegen die Lungenentzündung (Pneumokokkenimpfung)
Hier finden Sie Informationsmaterial des RKI zur Pneumokokkenschutzimpfung, die allen ab 60 Jahren und allen Patienten mit einem geschwächten Immunssystem empfohlen werden
Grippeschutzimpfung (Influenzaimpfung)
Der Grippeimpfstoff muss jedes Jahr an die Virenarten angepasst werden. Die aktuellen Impfstoffe sind meist ab Spätsommer/Herbst verfügbar und können dann verimpft werden.
Impfung gegen die Corona (Covid-19)
Ab September soll der neue Impfstoff gegen Covid-19 ausgeliefert werden. Bestellbar ist nur der angepasste mRNA-Impfstoff Comirnaty. Der Impfstoff steht leider wieder nur in Mehrdosenbehältnissen bereit, was bedeutet, dass die Impfungen nur mit vorheriger Terminabsprache durchführbar sein werden.
[Quelle: https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/08-21/zepai-angepasster-covid-19-impfstoff-comirnaty-fuer-alle-altersgruppen-bestellbar]
Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung
in den allgemeinen Empfehlungen der STIKO 2024
[redaktionell bearbeitet, Quelle https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2024/02_24.pdf?__blob=publicationFile&v=3]
BASISIMMUNITÄT (Grundschutz)
Über eine Basisimmunität gegen SARS-CoV-2 („Corona“) sollen folgende Personen verfügen:
▶ Alle Personen im Alter ≥ 18 Jahre
▶ Bewohnende in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen
schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
▶ Kinder und Jugendliche im Alter von 6 Monaten bis 17 Jahren mit einer Grundkrankheit*, die
mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht
▶ Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden
▶ Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei
denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist
▶ Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere.
Eine Basisimmunität wird durch mindestens drei SARSCoV-2 Antigenkontakte (Impfung oder In
fektion) erreicht.
KEINE IMPFUNGEN
Für immungesunde Personen dieser Indikationsgruppen, die im laufenden Jahr bereits eine SARS-
COV-2-Infektion hatten, ist die jährliche COVID-19-Impfung im Herbst in der Regel nicht notwendig.
Gesunden Erwachsenen < 60 Jahre sowie gesunden Schwangeren werden bei bestehender Basisimmunität derzeit keine jährlichen Auffrischimpfungen empfohlen.
AUFFRISCHIMPFUNGEN
Folgende Personengruppen sollen zusätzlich zur Basisimmunität bis auf weiteres jährlich im Herbst
eine Impfung mit einem mRNA oder proteinbasierten Impfstoff entsprechend der Zulassung
mit einer aktuell von der WHO empfohlenen Variantenanpassung erhalten:
▶ Personen im Alter ≥ 60 Jahre
▶ Bewohnende in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen
schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
▶ Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit*, die mit einem erhöhten
Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht
▶ Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden
▶ Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen,
bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.
Zu den Grundkrankheiten* mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID19Verlauf können z. B. gehören:
▶ Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. chronisch obstruktive Lungenerkrankung
[COPD])
▶ Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
▶ Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
▶ Adipositas
▶ Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), wie z. B. chronische neurologische Er-
krankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebro-
vaskuläre Erkrankungen
▶ Trisomie 21
▶ Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. Human Immunodeficiency Virus-(HIV-)
Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender
Therapie, Z. n. Organtransplantation)
▶ Aktive neoplastische Krankheiten (Krebs)
Impfung gegen die Gürtelrose (Herpes zoster)
Impfung gegen die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
MASERN-IMPFPFLICHT
Für Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen gilt seit dem 1. März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern.
Das Gesetz sieht vor,
Ohne ausreichenden Masernschutz (2 Impfungen!) dürfen Kinder nicht in Kitas aufgenommen werden und Personal nicht in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten.
Ausgenommen von dem Gesetz sind unter anderem Kinder, die jünger als ein Jahr sind, alle, die vor dem 01.01.1971 geboren sind und Menschen, die eine Unverträglichkeit gegen den Impfstoff nachweisen können.
Die aktuelle Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) finden Sie hier.
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie hier.
Impfungen in der Schwangerschaft