SCHUTZIMPFUNGEN


Jede/r Krankenversicherte hat ein Recht auf die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen als Kassenleistung.

 

Die Empfehlungen werden regelmäßig aktualisiert und berücksichtigen das Lebensalter sowie gesundheitliche oder berufliche Gefährdungen.

 

In Deutschland besteht ein IMPFRECHT, aber keine generelle IMPFPFLICHT (Ausnahme: Masernschutzimpfung, s.u.).

 

Zu unseren Aufgaben gehört auch die Impfberatung. Fragen Sie uns.

 

 

Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch!

 

 

 

Abgesehen von Ausnahmen gelten für Erwachsene mit erfolgter Grundschutzimpfung folgende

 

Impfempfehlungen

 


<60 Jahre:

  • Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre für Tetanus und Diphtherie


>60 Jahre und ab 50 mit chronischen Erkrankungen:

  • Jährlich: Influenza ("echte Grippe")
  • Jährlich: Corona
  • Alle 10 Jahre: Auffrischungsimpfung Tetanus und Diphtherie
  • Einmalimpfung: Pneumokokken (bakterielle Lungenentzündungserreger)
  • Einmalige Grundimmunisierung (2 Impfungen): Schutzimpfung gegen Herpes Zoster ("Gürtelrose") im Abstand von 2-6 Monaten


>60 Jahre mit schweren Formen von chronischen Erkrankungen

der Atmungsorgane, chronischen Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, chronischen neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen, hämatoonkologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen sowie einer schweren angeborenen oder erworbenen Immundefizienz:

  • Einmalimpfung: RS-Virus (viraler Lungenentzündungserreger)


>75 Jahre:

  • Jährlich: Influenza ("echte Grippe")
  • Jährlich: Corona
  • Alle 10 Jahre: Auffrischungsimpfung Tetanus und Diphtherie
  • Einmalimpfung: Pneumokokken (bakterielle Lungenentzündungserreger)
  • Einmalige Grundimmunisierung (2 Impfungen): Schutzimpfung gegen Herpes Zoster ("Gürtelrose") im Abstand von 2-6 Monaten
  • Einmalimpfung: RS-Virus (viraler Lungenentzündungserreger)

 


Informationen des RKI zu den Impfungen

Impfung gegen das RS-Virus

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit August 2024 für alle Personen ab einem Alter von 75 Jahren eine einmalige RSV-Impfung. Zudem wird Personen ab einem Alter von 60 Jahren, die an einer schweren Grunderkrankung leiden oder in einer Einrichtung der Pflege leben, eine einmalige RSV-Impfung empfohlen.

 

Seit November 2024 können sich gesetzlich Krankenversicherte auf Kosten Ihrer Krankenkasse impfen lassen.


Impfung gegen die Lungenentzündung (Pneumokokkenimpfung)

Hier finden Sie Informationsmaterial des RKI zur Pneumokokkenschutzimpfung, die allen ab 60 Jahren und allen Patienten mit einem geschwächten Immunssystem empfohlen werden


Grippeschutzimpfung (Influenzaimpfung)

Der Grippeimpfstoff muss jedes Jahr an die Virenarten angepasst werden. Die aktuellen Impfstoffe sind meist ab Spätsommer/Herbst verfügbar  und können dann verimpft werden.

 


Impfung gegen die Corona (Covid-19)

 

Ab September soll der neue Impfstoff gegen Covid-19 ausgeliefert werden. Bestellbar ist nur der angepasste mRNA-Impfstoff Comirnaty.  Der Impfstoff steht leider wieder nur in Mehrdosenbehältnissen bereit, was bedeutet, dass die Impfungen nur mit vorheriger Terminabsprache durchführbar sein werden. 

[Quelle: https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/08-21/zepai-angepasster-covid-19-impfstoff-comirnaty-fuer-alle-altersgruppen-bestellbar]

 

Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung

 

in den allgemeinen Empfehlungen der STIKO 2024

 

[redaktionell bearbeitet, Quelle https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2024/02_24.pdf?__blob=publicationFile&v=3]

 

 

 

BASISIMMUNITÄT (Grundschutz)

 

Über eine Basisimmunität gegen SARS-CoV-2 („Corona“) sollen folgende Personen verfügen:

 

Alle Personen im Alter 18 Jahre

 

Bewohnende in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen

 

schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

 

Kinder und Jugendliche im Alter von 6 Monaten bis 17 Jahren mit einer Grundkrankheit*, die

 

mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht

 

Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden

 

Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei

 

denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist

 

Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere.

 

 

 

Eine Basisimmunität wird durch mindestens drei SARSCoV-2 Antigenkontakte (Impfung oder In

 

fektion) erreicht.

 

 

 

KEINE IMPFUNGEN

 

Für immungesunde Personen dieser Indikationsgruppen, die im laufenden Jahr bereits eine SARS-

 

COV-2-Infektion hatten, ist die jährliche COVID-19-Impfung im Herbst in der Regel nicht notwendig.

 

Gesunden Erwachsenen < 60 Jahre sowie gesunden Schwangeren werden bei bestehender Basisimmunität derzeit keine jährlichen Auffrischimpfungen empfohlen.

 

 

 

AUFFRISCHIMPFUNGEN

 

Folgende Personengruppen sollen zusätzlich zur Basisimmunität bis auf weiteres jährlich im Herbst

 

eine Impfung mit einem mRNA oder proteinbasierten Impfstoff entsprechend der Zulassung

 

mit einer aktuell von der WHO empfohlenen Variantenanpassung erhalten:

 

Personen im Alter ≥ 60 Jahre

 

Bewohnende in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen

 

schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

 

Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit*, die mit einem erhöhten

 

Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht

 

Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden

 

Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen,

 

bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.

 

 

 

Zu den Grundkrankheiten* mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID19Verlauf können z. B. gehören:

 

Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. chronisch obstruktive Lungenerkrankung

 

[COPD])

 

Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen

 

Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen

 

Adipositas

 

Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), wie z. B. chronische neurologische Er-

 

krankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebro-

 

vaskuläre Erkrankungen

 

Trisomie 21

 

Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. Human Immunodeficiency Virus-(HIV-)

 

Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender

 

Therapie, Z. n. Organtransplantation)

 

Aktive neoplastische Krankheiten (Krebs)

 

 


Impfung gegen die Gürtelrose (Herpes zoster)


Impfung gegen die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)



MASERN-IMPFPFLICHT

Für Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen gilt seit dem 1. März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern.

 

 

Das Gesetz sieht vor,

  • dass Eltern vor Aufnahme ihres Kindes in eine Kita oder Schule belegen müssen, dass das Kind gegen Masern geimpft oder bereits immun ist.
  • dass Beschäftigte von Schulen und Kitas den Impfschutz nachweisen müssen.
  • dass Beschäftigte medizinischer Einrichtungen wie Arztpraxen, ambulante Pflegedienste oder Krankenhäuser ab März 2020 geimpft sein müssen oder ihre Immunität beweisen müssen.
  • dass Tagesmütter sowie Bewohner und Mitarbeitende in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften einen Impfschutz nachweisen müssen.

 

Ohne ausreichenden Masernschutz (2 Impfungen!) dürfen Kinder nicht in Kitas aufgenommen werden und Personal nicht in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten.

 

Ausgenommen von dem Gesetz sind unter anderem Kinder, die jünger als ein Jahr sind, alle, die vor dem 01.01.1971 geboren sind und Menschen, die eine Unverträglichkeit gegen den Impfstoff nachweisen können.

 

Die aktuelle Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) finden Sie hier.

Informationen des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie hier.

 

 


Impfungen in der Schwangerschaft