T S V G

Am 11. Mai 2019 ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat eine Fülle von Regelungen und Maßnahmen beschlossen, mit denen Patientinnen und Patienten schneller einen Termin bei einem Vertragsarzt erhalten sollen.

 

Eine dieser Maßnahmen ist, daß wir verpflichtet sind, der Terminservice-stelle eine Mindestmenge an Terminen zu melden. Diese Termine können nicht mehr durch unsere Praxis selbst vergeben werden und fallen bei der Direktvergabe durch uns an Sie weg.

 

Die Termin-Servicestelle ist für Patienten telefonisch unter

0211 5970-8990 erreichbar.