Ab dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärzte der Krankenkassen ("Kassenärzte") verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronische Rezepte
auszustellen zu können.
Das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt den rosa Papierausdruck für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Die Praxis lädt das E-Rezept auf einen Computer der dafür entwickelten Telematikinfrastruktur.
Über die elektronische Gesundheitskarte (auch möglich: die E-Rezept App oder alternativ ein Papierausdruck) kann das Rezept dann in einer beliebigen Apotheke eingelöst werden.
Informationen der gematik (Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen): www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de
Die Krankschreibung per Telefon ist bei Erkrankungen wie leichten grippale Infekten möglich. Entscheidung liegt im Ermessen der Ärztinnen und Ärzte.
Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden.
Ärztinnen und Ärzte stellen hierfür am Telefon Fragen zu den Beschwerden. Sie entscheiden dann, ob die Krankschreibung telefonisch erfolgen kann oder doch eine Untersuchung in der Praxis nötig
ist.
Die Krankschreibung kann telefonisch nicht verlängert werden. Wer eine Folgebescheinigung benötigt, muss die Praxis aufsuchen. Wurde die erstmalige
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch während eines Praxisbesuchs ausgestellt, kann diese Krankschreibung per Telefon verlängert werden.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/telefonische-krankschreibung-1800026
15.November 2023
Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
Unsere Praxis beteiligt sich an der Protestaktion des "Aktionsbündnis Praxenkollaps – Nordrhein", einem Zusammenschluss von 36 ärztlichen und
psychotherapeutischen Berufsverbänden in Nordrhein, welches mit dieser Aktion auf eine Reihe von Missständen und Fehlentwicklungen aufmerksam machen möchte,
die die ambulante wohnortnahe haus- und fachärztliche Versorgung gefährden.
Sie als Krankenversicherte werden davon direkt und indirekt betroffen sein, wenn nicht gegengesteuert wird.
Sie können sich über https://praxenkollaps.de
weiter informieren.
Ich persönlich teile nicht alle monierten Punkte und würde die Forderungen nicht einseitig an unseren Bundesgesundheitsminister richten, zeige mich aber solidarisch mit meinen Kolleginnen und
Kollegen.
Dr. Kai Edler
Generell gilt:
Komplizierter wird es, wenn Sie weniger als 3x bzw. 4x geimpft sind und einen oder mehrere Infekte mit dem Coronavirus durchgemacht haben.
Sie können über diesen Link [http://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/der-corona-impfcheck/] prüfen, ob für Sie eine weitere Impfung empfohlen wird.
Die aktuellen Empfehlungen zur Impfung aller Alter- und Bevölkerungsgruppen finden Sie im Epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Institutes.
* 23.04.23 Die STIKO aktualisiert ihre COVID-19-Impfempfehlung: Sie empfiehlt künftig eine jährliche Auffrischimpfung für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf (Personen ab 60 Jahre, Personen ab 6 Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen) sowie für Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko (medizinisches und pflegerisches Personal). Personen ohne Grunderkrankungen zwischen 18 und 59 Jahren wird das Erreichen einer Basisimmunität empfohlen, bestehend aus mind. 2 Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt (Impfung oder Infektion). Gesunden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird aufgrund der Seltenheit schwerer Verläufe jetzt keine COVID-19-Impfung mehr empfohlen.
[https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2023-04-25.html]
Corona & Impfung
Zur Zeit führe wir nur noch Auffrischungsimpfungen durch.
Der Grund dafür ist, dass wir nur noch die neuen "angepassten Impfstoffe" verwenden. Diese sind für eine Erstimpfung nicht zugelassen.
Falls Sie noch keine der empfohlenen Auffrischungsimpfungen - siehe unten - haben, empfehlen wir diese jetzt in Angriff zu nehmen. Es ist absehbar, dass es in Zukunft für Sie aufwendiger werden wird eine Impfstelle zu finden. Die Impfzentren der Stadt Düsseldorf haben zum 31.12.22 geschlossen und auch wir werden die Impfkampagne gegen das Coronavirus in Kürze einstellen, da kein Bedarf zu bestehen scheint.
Eine Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten ist wieder per Telefon möglich
[Pressemeldung KBV: 04.08.2022 - Vertragsärzte können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege ab sofort wieder telefonisch krankschreiben. Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_59325.php]
Patienten mit Infekt und (leichten) Beschwerden:
Vertragsärztinnen und -ärzte haben wieder die Möglichkeit, Patienten nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit (AU) für bis zu sieben Kalendertage zu
bescheinigen. Bei fortdauernder Erkrankung ist telefonisch eine einmalige Verlängerung der AU-Bescheinigung um weitere sieben Kalendertage möglich.
Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden telefonisch krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt.
Patienten mit Coronainfekt, aber OHNE Beschwerden:
Angesichts von häufig milden oder auch symptomlosen Verläufen bei Infektionen mit einer Omikron-Variante sind Patienten ohne Symptome in aller Regel nicht
arbeitsunfähig.
Eine häusliche Isolation wird in diesen Fällen alleine infektionsrechtlich begründet. Diese Patientinnen und Patienten sollten sich deshalb an die zuständigen
Gesundheitsämter (Düsseldorf: 8992603) wenden.
Wir können Ihnen nur dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, wenn Sie Beschwerden haben.
In den nächsten Wochen werden weitere, an die neueren Virusvarianten angepasste Impfstoffe zur Verfügung stehen. Patienten, die zu Risikogruppen gehören, wird empfohlen für eine fällige Auffrischungsimpfung nicht auf diese neuen Imfpstoffe zu warten sondern sich so bald wie möglich impfen zu lassen.
Aktuell verimpfen wir die mRNA-Impfstoffe der Firma Pfizer/Biontech ["Comirnaty"] und Moderna ["Spikevax"].
Mit Comirnaty können geimpft werden:
Mit Spikevax können geimpft werden:
Die für Mitte September angekündigten an die BA.1-Variante angepassten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna sind nur für eine Auffrischungsimpfung zugelassen.
Eine Grundimmunisierung darf nur mit den dafür zugelassenen Impfstoffen durchgeführt werden.
Informationen über die Impfstoffe erhalten Sie über das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das Robert-Koch-Institut (RKI) oder, journalistisch aufbereitet, z.B. über den Deutschlandfunk.
Den Impfstoff von Novavax ["Nuvaxovid"] sowie den inaktivierten, adjuvantierten Ganzvirusimpfstoff Valneva können wir aktuell nicht anbieten. Der organisatorische Aufwand - es müssen immer 10 Impfwillige zu einem Impftermin einbestellt werden - ist bei nur sehr geringer Nachfrage für unsere Praxis zu groß.
Eine Impfung ist auf absehbare Zeit die einzige Massnahme, die eine schwere Erkrankung (leider nicht die Infektion) verhindern kann. Auch wenn die aktuellen Impfstoffe aufgrund der rasanten Veränderungen des "SARS-CoV-2"-Virus nicht optimal sind, so sind sie das bisher Beste was wir haben.
Aufgrund der gegenwärtig sehr starken Zunahme an Omikron-Fällen und der deutlich höheren Ansteckungswahrscheinlichkeit durch diese Virusvariante werden bisher Ungeimpfte nur die Wahl zwischen einer Immunisierung durch einen Infekt (mit schlecht kalkulierbarem Verlauf) und einer Impfung (mit gut kalkulierbarem Verlauf) haben. Eine dauerhafte Immunität ist erst nach mehrfachem Kontakt entweder durch eine Impfung oder durch eine Infektion zu erwarten. Eine einmalig durchgemachte Covid-19-Infektion ist keine Alternative zur (vollständigen) Impfung.
Die für Düsseldorf aktuell geltenden Regeln finden Sie auf dieser Internetseite der Stadt Düsseldorf. Die aktuellen Regeln zur Isolation/Quarantäne finden Sie unten unter Punkt 4.
Seit dem 1.6.22 müssen gesetzlich krankenversicherte Patienten in jedem Fall wieder in die Arztpraxis kommen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) benötigen.
Die Sonderregel, die eine telefonische Krankschreibung möglich gemacht hat, ist ausgelaufen. Jetzt gilt wieder die Regel, dass ein persönlicher Patienten-Arzt-Kontakt für eine Krankschreibung unabdingbar ist.
Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_58359.php
Aufgrund einer Coronainfektion können wir vom
2.8 - 5.8 keine Sprechstunde anbieten.
Die Vertretung (vielen Dank!) übernimmt die
Praxis an der Roseggerstraße
Roseggerstr. 43
40470 Düsseldorf
Tel. 0211 – 634041
Wir bemühen uns die für diese Woche festgemachten Termine telefonisch abzusagen.
Rezeptbestellungen (nur Wiederholungsrezepte) können weiter telefonisch oder in der Praxis aufgegeben werden. Die Ausstellung und Abzeichung dauert aber mindestens einen Werktag.
Ich entschuldige mich für die Ihnen eventuell entstehenden Unannehmlichkeiten.
Dr. K. Edler
Vorsorgen:
Aufgrund der Corona-Situation führen wir zur Zeit weniger Vorsorgeuntersuchungen durch als sonst üblich. Diese Maßnahme soll die Zahl der Patienten, die sich in unserer Praxis aufhalten, klein halten.
Sobald sich die Infektionslage beruhigt hat, werden wir die Vorsorgen wieder wie gewohnt anbieten können.
Zur Zeit kann es also einige Wochen dauern, bis Sie einen Vorsorgetermin erhalten können. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Wenn sie akute Beschwerden haben können Sie sich natürlich jederzeit bei uns vorstellen!
Pneumokokkenimpfung
Pneumokokkenimpfstoffe werden stark nachgefragt. Wir haben daher leider nicht immer ausreichend Pneumokokkenimpfstoff vorrätig.
Rufen Sie uns an, um sicherzustellen, daß wir Impfstoff für Sie haben. Sie erhalten dann einen Impftermin.
Zoster-Impfung
Der Impfstoff (Shingrix) für die Schutzimpfung gegen die Gürtelrose ist nicht immer verlässlich lieferbar und daher nicht immer vorrätig.
Rufen Sie uns an, um sicherzustellen, daß wir Impfstoff für Sie haben. Sie erhalten dann einen Impftermin.
Quelle: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/abbildung-quarantaenevo_071220.pdf
Test als Kontaktperson (PCR)
Kontaktpersonen sind Personen, die in den letzten zehn Tagen mindestens 15 Minuten mit einem Infizierten engen Kontakt hatten, Mitbewohner eines Infizierten oder Personen, die in räumlicher Nähe zu Infizierten waren (z.B. bei Feiern, gemeinsamen Sport in Innenräumen) [KNVO Praxisinformation 21.10.20] und Personen, die einen Warnhinweis der Corona-Warn-App erhalten haben [KBV Praxisnachrichten vom 16.10.20].
In der Regel kann ein PCR-Test bei uns in der Praxis durchgeführt werden.
Test, weil meine Warn-App ein erhöhtes Risiko zeigt
siehe "als Kontaktperson". In der Regel kann ein Test bei uns in der Praxis durchgeführt werden.
Die hier gemachen Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, sind aber ohne Gewähr auf Richtigkeit und Gültigkeit.
Die Praxis ist vom 11.04-14.04.22 geschlossen.
Die Vertretung übernimmt freundlicherweise
Frau Efthimiadou-Tirier
Rather Broich 89
40472 Düsseldorf
Telefon: 624848
Impfabstände & Reihenfolge
Schon jetzt arbeiten wir am Limit, um neben unseren eigentlichen hausärztlichen Aufgaben die besonders gefährdeten Menschen (>70) in unserer
Gesellschaft mit einer Booster-Impfung zu versorgen.
Änderung des Impfabstandes zur Auffrisch-/Boosterimpfung:
"Beschluss der STIKO zur 16. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung
Die STIKO ändert ihre Empfehlung zur COVID-19-Auffrischimpfung hinsichtlich des Impfabstandes. Wie das Epidemiologische Bulletin 2/2022 ausführt, kann die Auffrischimpfung mit
einem mRNA-Impfstoff für Personen ≥18 Jahre bereits ab dem vollendeten 3. Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht werden. Personen, die eine labordiagnostisch
gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen bis auf weiteres eine einmalige COVID-19-Impstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten.
Wegen des höheren Risikos für einen schweren COVID-19-Verlauf sollen ältere oder vorerkrankte Personen bei den Auffrischimpfungen unbedingt bevorzugt berücksichtigt werden."
[Stand: 21.12.2021; https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/02/Art_01.html]
Bei mehr Anmeldungen als Impfmöglichkeiten werden wir priorisieren müssen:
* diese Diskriminierung ist leider notwendig, da der überwiegende Anteil derer, die sich nach Anmeldung nicht zur Impfung einfindet, unter "praxisfremden" Menschen zu finden ist.
Die Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren kann künftig auch mit dem Impfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax erfolgen. Die STIKO empfiehlt zwei Impfdosen im Abstand von mindestens drei
Wochen. Die Anwendung während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen.
Der proteinbasierte Impfstoff ist seit Mitte Dezember für ab 18-Jährige in der EU zugelassen. In Deutschland werden erste Lieferungen Ende Februar erwartet. Der Impfstoff wird zunächst
ausschließlich an die Länder ausgeliefert. Ab wann Arztpraxen den Impfstoff in den Apotheken bestellen können, ist derzeit noch offen – nach letzten Auskünften des Bundesministeriums für
Gesundheit nicht mehr in diesem Quartal.
Information der STIKO zu Nuvaxovid:
Bei Nuvaxovid handelt es sich um einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker (Adjuvans). Der Impfstoff enthält keine vermehrungsfähigen Viren und ist, wie alle anderen in Deutschland
zugelassenen COVID-19-Impfstoffe, funktionell ein Totimpfstoff. In den Zulassungsstudien zeigte der Impfstoff eine mit den mRNA-Impfstoffen vergleichbare Wirksamkeit. Aussagen zur klinischen
Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante können aktuell noch nicht getroffen werden. Nuvaxovid führt häufig zu lokalen und systemischen Impfreaktionen, die über wenige Tage anhalten können und
ähnlich stark sind wie nach Impfung mit den anderen COVID-19-Impfstoffen. Die Zulassungsstudien ergaben keine Sicherheitsbedenken hinsichtlich schwerer unerwünschter Wirkungen nach Impfung. Die
STIKO stellt fest, dass die Datenlage zu Nuvaxovid noch limitiert ist.
03.02.22 Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_56847.php
SPIKEVAX
Aktuell werden wir überwiegend mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna (Spikevax) beliefert.
Für alle Patienten über 30 Jahren verimpfen wir diesen Impfstoff. Eine Boosterimpfung mit Spikevax nach vorhergegangener Imfpung mit dem Biontech-Impfstoff hat für die meisten Patienten medizinisch keinen Nachteil oder ist wegen der zu erwartenden besseren Immunantwort sogar von Vorteil.
Patienten unter 30 Jahren oder Schwangere sollen exklusiv mit dem Impfstoff von Biontech geimpft werden.
Die Regeln wer sich wann impfen lassen kann, werden
entsprechend der Impfstoffverfügbarkeit und den Empfehlungen der ständigen Impfkomission (STIKO) bei Bedarf angepasst.
Bitte informieren Sie sich auf folgenden Seiten über den aktuellen Stand:
Link zur RKI-Webseite zum Thema Covid-19 und Impfen.
Link zur Webseite des Landes NRW mit den zur Zeit Impfberechtigten.
Download der Formulare (auch in diversen Fremdsprachen) zur Krankenvorgeschichte (Anamnese) und Impfeinwilligung über die folgenden Links:
Die bis zum 7.6. geltenden Regeln wer sich wann impfen lassen kann, werden entsprechend der
Impfstoffverfügbarkeit und den Empfehlungen der ständigen Impfkomission (STIKO) von uns befolgt.
Bitte informieren Sie sich auf folgenden Seiten über den aktuellen Stand:
"Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen".
Seit der Freischaltung des Kontaktformulars am 7. Juni haben wir über 700 Anmeldungen erhalten, davon ca 450 von Menschen, die sich nur mit dem
Impfstoff von Pfizer-Biontech (Comirnaty) impfen lassen wollen.
Vorausgesetzt, wir hätten nicht schon eine Vielzahl von Patienten auf unserer Warteliste und wir hätten ausreichend Impfstoff, so würden wir ca 7-10 Wochen benötigen, um diese Anmeldungen zur Impfungen abzuarbeiten.
Da wir unseren Praxisbetrieb nicht vollständig auf die Impfungen umstellen können, ist unsere Impfkapazität auf ca. 70 Impfungen pro Woche begrenzt.
Aber auch diese Impfzahl erreichen wir aktuell nicht, da wir die Impfstoffe in nur geringen Mengen (ca. 50 Impfdosen pro Woche) erhalten.
Entgegen der Entscheidung der politisch Verantwortlichen die Impfpriorisierung zum 7.6.21 aufzuheben empfiehlt die STIKO die Impfungen weiterhin nach dem beschlossenen Stufenplan (s.u.) durchzuführen. Daran orientieren wir uns.
Impfabstände zwischen Erst- und Zweitimpfung:
Aus medizinischer Sicht ist es sinnvoll die von den STIKO empfohlenen Impfabstände nicht zu verkürzen.
Auch weil die Organisation der Impfungen eine sehr komplexe Aufgabe ist, ist es nur in absoluten Ausnahmefällen möglich die empfohlenen (s.u.) Impfabstände zu verändern.
Die Impfabstände betragen für
Impfabstände zwischen Erst- und Zweitimpfung:
Aus medizinischer Sicht ist es sinnvoll die von den STIKO empfohlenen Impfabstände nicht zu verkürzen.
Auch weil die Organisation der Impfungen für uns eine sehr komplexe Aufgabe ist, ist es nur in absoluten Ausnahmefällen möglich die empfohlenen (s.u.) Impfabstände zu verändern.
Die Impfabstände betragen in unserer Praxis für
Wir impfen keine Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren. Diese sollten bei ihrem Kinder- und Jugendarzt beraten und ggf. geimpft werden. Weitere Informationen erhalten Sie über das RKI.
Bis 16.08.21
bis 15.09.21
nicht telefonisch nach einem Impftermin oder Ihrer Position in der Warteliste zu fragen.
Eine Alternative besteht in einer privaten Initiative, die versucht Praxen mit Impfkapazitäten und Impfwillige zusammenzubringen. Eine solche Initiative ist "www.sofort-impfen.de".
An dieser Stelle kann aber nicht gesagt werden, inwieweit dies zu einem Erfolg führen kann und wie vertrauenswürdig dieses (ehrenamtlich organisierte und kostenlose) Angebot ist. Bitte selbst prüfen!
Ein Test muss privat getragen werden. Die Kriterien wer sich wann testen lassen kann, sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit festgelegt. Die vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebiete finden sie hier.
Ein Test kann nur nach Veranlassung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (Gesundheitsamt) durchgeführt werden. Sie brauchen also einen "Auftrag" des Gesundheitsamtes sich testen zu lassen. In der Regel teilt man Ihnen dann auch mit wo Sie sich testen lassen können.
Aktuell werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Ein Test wird vom Krankenhaus vor oder bei der Aufnahme durchgeführt. Eine Testung an anderer Stelle ist nicht möglich.
Die Durchführung eines Antigentestes ist prinzipiell möglich. Die Details (wann, wie oft) sind komplex. Informieren Sie sich bei Ihren Arbeitgeber.
Unsere Praxis ist Teil des Corona-Netzwerkes-Düsseldorf und Sie können sich auch in unserer Praxis testen lassen. Allerdings sind unsere Möglichkeiten begrenzt und wir können nur eine beschänkte Anzahl von Testungen pro Tag durchführen.
In eiligen Fällen kann es ratsam sein, den Corona-Test-Service der Stadt Düsseldorf (https://corona.duesseldorf.de/zielgruppen/infizierte/testung - dort Unterseite "Wo kann ich mich testen lassen") zu nutzen.
Grippeimpfung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt (siehe auch das "Faktenblatt" unten), dass mit den verfügbaren Impfstoffdosen insbesondere die Personengruppen vollständig gegen Influenza geimpft werden sollten,
oder
(Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/32-33_20.pdf?__blob=publicationFile).
13.11.21
Die Impfaktion gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 stellt uns - wie alle Hausarztpraxen - vor grosse organisatorische Herausforderungen, denen wir nicht zuletzt wegen der sich ständig ändernden Bedingungen nicht immer zur Zufriedenheit Aller gerecht werden können.
Wir
orientieren uns an den Empfehlungen der STIKO.
13.11.21
Sie finden hier Informationen zur Impfanmeldung bei uns, Links zu anderen impfenden Praxen und noch geöffneten Impfzentren, zum Stand der Empfehlung bezüglich einer Auffrischungsimpfung und die Verweise/Links zu den Aufklärungsdokumenten und Einverständniserklärungen, die für eine Impfung benötigt werden.
Impfung in unserer Praxis
1) Melden Sie sich bitte mit dem folgenden Formular an:
2) Wir melden uns bei Ihnen über die von Ihnen hinterlegte
Telefonnummer, sobald wir Ihnen einen Impftermin
anbieten können.
Bitte rufen Sie uns zurück, falls wir Sie nicht direkt
erreichen und auf Ihren Anrufbeantworter sprechen
müssen. Bitte rufen Sie auch dann zurück, wenn Sie
keinen Impftermin mehr benötigen.
3) Laden Sie sich bitte den Anamnesebogen UND den
Einverständnisbogen über die unten stehenden Links
herunter.
ACHTUNG: für Geimpfte mit diesem Impfstoff ist seit
dem 7.10.21 eine zweite Impfung mit einem mRNA-Imfpstoff empfohlen (siehe "Auffrischungsimpfung"); d.h. der relative Vorteil einer Einmalimpfung ist nicht mehr vorhanden. Allerdings bleibt der
Vorteil der schnelleren "offiziellen" vollständigen Immunisierung, d.h. 14 Tage nach der Impfung.
Dieser Impfstoff ist für alle Altersgruppen ab 18 Jahren zugelassen, wird aber Patienten unter 60 Jahren nicht uneingeschränkt empfohlen. Wenn Sie jünger als 60 sind und sich mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson&Johnson impfen lassen wollen, benötigen Sie den ausgefüllten Bogen "Aufklärung Vektor-Impfstoffe für Patienten jünger als 60 Jahre" (Link unten).
14.11.21
Änderungen der Corona-Test-Regeln:
Ab dem 11.10.21 können keine kostenlosen Schnellteste mehr erbracht werden.
Weiterhin dürfen diese Schnellteste für bestimmte Personengruppen oder unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden:
- Kontakt / Warn-App
- Personen, die nicht geimpft werden können (Jugendliche <12 u. Ki)
- Schwangere im 1 Trimenon
Wenn ein Schnelltest positiv ausgefallen ist, wird mittels PCR nachuntersucht (für Pat. kostenlos).
17.11.21
Zur Verwirrung Aller gibt es zur Zeit (mal wieder) einen Unterschied zwischen den Entscheidungen und Vorschlägen politischer Gremien und Protagonisten und den Empfehlungen wissenschaftlichen Institutionen.
Journalistisch gut aufbereitet ist der Stand der Dinge unter anderem bei der Internetseite der Tagesschau.
17.11.21
"Die STIKO spricht eine Empfehlung für eine COVID-19-Auffrischimpfung für Personen ≥ 70 Jahre sowie für bestimmte Indikationsgruppen aus und empfiehlt außerdem Personen, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden, eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis – der Beschlussentwurf ist soeben in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen.
Generell schützen die COVID-19-Impfstoffe effektiv und anhaltend vor schweren Erkrankungen und Tod durch COVID-19. Die Impfung schützt zudem vor SARS-CoV-2 Infektion und reduziert so auch das Übertragungsrisiko von Geimpften auf deren Kontaktpersonen. Allerdings zeigt sich, dass der Impfschutz mit der Zeit insbesondere in Bezug auf die Verhinderung asymptomatischer Infektionen und milder Krankheitsverläufe nachlässt. Im höheren Alter fällt die Immunantwort nach der Impfung insgesamt geringer aus und Impfdurchbrüche können häufiger auch zu einem schweren Krankheitsverlauf führen.
Daher soll folgenden Personen eine Auffrischimpfung angeboten werden:
Die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff soll frühestens 6 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen, unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde. Bei mRNA-Impfstoffen soll möglichst der bei der Grundimmunisierung verwendete Impfstoff zur Anwendung kommen.
Im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Impfstoffdosen werden in Deutschland die meisten COVID-19-Impfdurchbruchserkrankungen bei Personen beobachtet, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden. Weiterhin wurde für den Janssen-Impfstoff im Unterschied zu den anderen zugelassenen Impfstoffen eine vergleichsweise geringe Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Delta-Variante beobachtet. Aufgrund des ungenügenden Impfschutzes nach der bislang bei diesem Impfstoff nur einen empfohlenen Impfstoffdosis empfiehlt die STIKO, eine Grundimmunisierung mit der COVID-19 Vaccine Janssen mit einem mRNA-Impfstoff als weitere Dosis zu optimieren. Personen, die bisher eine Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen erhalten haben, sollen eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis ab 4 Wochen nach der Janssen-Impfung erhalten."
15.12.21
Die in den Tageszeitungen am 13.11.21 veröffentlichten ganzseitigen Anzeigen ("Jetzt Impfschutz Boostern") des Bundesminiseriums für Gesundheit wecken Erwartungen, die wir so nicht erfüllt werden können.
Nicht bedacht hat das Ministerium mit dieser Aufforderung, daß die Hausarztpraxen keine Impfzentren sind und neben dem Impfen noch andere Aufgaben
in der Gesundheitsversorgung haben.
Ärgerliche & nicht ganz zutreffende Informationen des Ministeriums...