Das elektronische Rezept

Ab dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärzte der Krankenkassen ("Kassenärzte") verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronische Rezepte auszustellen zu können.

 

Das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt den rosa Papierausdruck für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Die Praxis lädt das E-Rezept auf einen Computer der dafür entwickelten Telematikinfrastruktur.

 

Über die elektronische Gesundheitskarte (auch möglich: die E-Rezept App oder alternativ ein Papierausdruck) kann das  Rezept dann in einer beliebigen Apotheke eingelöst werden.

 

Informationen der gematik (Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen): www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de

 

Telefonische Krankschreibung

Die Krankschreibung per Telefon ist bei Erkrankungen wie leichten grippale Infekten möglich. Entscheidung liegt im Ermessen der Ärztinnen und Ärzte.

Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden.

 

Ärztinnen und Ärzte stellen hierfür am Telefon Fragen zu den Beschwerden. Sie entscheiden dann, ob die Krankschreibung telefonisch erfolgen kann oder doch eine Untersuchung in der Praxis nötig ist.

Die Krankschreibung kann telefonisch nicht verlängert werden. Wer eine Folgebescheinigung benötigt, muss die Praxis aufsuchen. Wurde die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch während eines Praxisbesuchs ausgestellt, kann diese Krankschreibung per Telefon verlängert werden.

 

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/telefonische-krankschreibung-1800026

AKTIONSBÜNDNIS PRAXENKOLLAPS - NORDRHEIN

15.November 2023

 

Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,

Unsere Praxis beteiligt sich an der Protestaktion des "Aktionsbündnis Praxenkollaps – Nordrhein", einem Zusammenschluss von 36 ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbänden in Nordrhein, welches mit dieser Aktion auf eine Reihe von Missständen und Fehlentwicklungen aufmerksam machen möchte, die die ambulante wohnortnahe haus- und fachärztliche Versorgung gefährden.

 

Sie als Krankenversicherte werden davon direkt und indirekt betroffen sein, wenn nicht gegengesteuert wird.

Sie können sich über https://praxenkollaps.de weiter informieren.

 

Ich persönlich teile nicht alle monierten Punkte und würde die Forderungen nicht einseitig an unseren Bundesgesundheitsminister richten, zeige mich aber solidarisch mit meinen Kolleginnen und Kollegen.

Dr. Kai Edler

 

Generell gilt:

  • Alle Erwachsene unter 60 Jahren sollten 3 Impfungen haben.
  • Alle Erwachsene über 60 Jahren* sollten 4 Impfungen haben.

Komplizierter wird es, wenn Sie weniger als 3x bzw. 4x geimpft sind und einen oder mehrere Infekte mit dem Coronavirus durchgemacht haben.

 

Sie können über diesen Link [http://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/der-corona-impfcheck/] prüfen, ob für Sie eine weitere Impfung empfohlen wird.

 

Die aktuellen Empfehlungen zur Impfung aller Alter- und Bevölkerungsgruppen finden Sie im Epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Institutes.

* 23.04.23 Die STIKO aktualisiert ihre COVID-19-Impfempfehlung: Sie empfiehlt künftig eine jährliche Auffrischimpfung für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf (Personen ab 60 Jahre, Personen ab 6 Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen) sowie für Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko (medizinisches und pflegerisches Personal). Personen ohne Grunderkrankungen zwischen 18 und 59 Jahren wird das Erreichen einer Basisimmunität empfohlen, bestehend aus mind. 2 Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt (Impfung oder Infektion). Gesunden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird aufgrund der Seltenheit schwerer Verläufe jetzt keine COVID-19-Impfung mehr empfohlen.

[https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2023-04-25.html]

 

 


Corona & Impfung

 

Zur Zeit führe wir nur noch Auffrischungsimpfungen durch.

Der Grund dafür ist, dass wir nur noch die neuen "angepassten Impfstoffe" verwenden. Diese sind für eine Erstimpfung nicht zugelassen.

 

Falls Sie noch keine der empfohlenen Auffrischungsimpfungen - siehe unten - haben, empfehlen wir diese jetzt in Angriff zu nehmen. Es ist absehbar, dass es in Zukunft für Sie aufwendiger werden wird eine Impfstelle zu finden. Die Impfzentren der Stadt Düsseldorf haben zum 31.12.22 geschlossen und auch wir werden die Impfkampagne gegen das Coronavirus in Kürze einstellen, da kein Bedarf zu bestehen scheint.

 

Eine Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten ist wieder per Telefon möglich

 

[Pressemeldung KBV: 04.08.2022 - Vertragsärzte können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege ab sofort wieder telefonisch krankschreiben. Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_59325.php]

 

Patienten mit Infekt und (leichten) Beschwerden:
Vertragsärztinnen und -ärzte haben wieder die Möglichkeit, Patienten nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit (AU) für bis zu sieben Kalendertage zu bescheinigen. Bei fortdauernder Erkrankung ist telefonisch eine einmalige Verlängerung der AU-Bescheinigung um weitere sieben Kalendertage möglich.

Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden telefonisch krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt.

 


Patienten mit Coronainfekt, aber OHNE Beschwerden:
Angesichts von häufig milden oder auch symptomlosen Verläufen bei Infektionen mit einer Omikron-Variante sind Patienten ohne Symptome in aller Regel nicht arbeitsunfähig.


Eine häusliche Isolation wird in diesen Fällen alleine infektionsrechtlich begründet. Diese Patientinnen und Patienten sollten sich deshalb an die zuständigen Gesundheitsämter (Düsseldorf: 8992603) wenden.

 

Wir können Ihnen nur dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, wenn Sie Beschwerden haben.

 


Impfstoffe

In den nächsten Wochen werden weitere, an die neueren Virusvarianten angepasste Impfstoffe zur Verfügung stehen. Patienten, die zu Risikogruppen gehören, wird empfohlen für eine fällige Auffrischungsimpfung nicht auf diese neuen Imfpstoffe zu warten sondern sich so bald wie möglich impfen zu lassen.

 

Aktuell verimpfen wir die mRNA-Impfstoffe der Firma Pfizer/Biontech ["Comirnaty"] und Moderna ["Spikevax"].

 

Mit Comirnaty können geimpft werden:

  • Kinder und Jugendliche ab 5 Jahren (in unserer Praxis ab 12 Jahren)
  • Erwachsene aller Alterstufen
  • Schwangere ab der 14ten Schwangerschaftswoche
  • Stillende Mütter

 

Mit Spikevax können geimpft werden:

  • Erwachsene ab 30 Jahren

 

Die für Mitte September angekündigten an die BA.1-Variante angepassten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna sind nur für eine Auffrischungsimpfung zugelassen.

 

Eine Grundimmunisierung darf nur mit den dafür zugelassenen Impfstoffen durchgeführt werden.

 

Informationen über die Impfstoffe erhalten Sie über das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das Robert-Koch-Institut (RKI) oder, journalistisch aufbereitet, z.B. über den Deutschlandfunk.

 

 

Den Impfstoff von Novavax ["Nuvaxovid"] sowie den inaktivierten, adjuvantierten Ganzvirusimpfstoff Valneva können wir aktuell nicht anbieten. Der organisatorische Aufwand - es müssen immer 10 Impfwillige zu einem Impftermin einbestellt werden - ist bei nur sehr geringer Nachfrage für unsere Praxis zu groß.

 


Eine Impfung ist auf absehbare Zeit die einzige Massnahme, die eine schwere Erkrankung (leider nicht die Infektion) verhindern kann. Auch wenn die aktuellen Impfstoffe aufgrund der rasanten Veränderungen des "SARS-CoV-2"-Virus nicht optimal sind, so sind sie das bisher Beste was wir haben.

 

Aufgrund der gegenwärtig sehr starken Zunahme an Omikron-Fällen und der deutlich höheren Ansteckungswahrscheinlichkeit durch diese Virusvariante werden bisher Ungeimpfte nur die Wahl zwischen einer Immunisierung durch einen Infekt (mit schlecht kalkulierbarem Verlauf) und einer Impfung (mit gut kalkulierbarem Verlauf) haben. Eine dauerhafte Immunität ist erst nach mehrfachem Kontakt entweder durch eine Impfung oder durch eine Infektion zu erwarten. Eine einmalig durchgemachte Covid-19-Infektion ist keine Alternative zur (vollständigen) Impfung.

 

Die für Düsseldorf aktuell geltenden Regeln finden Sie auf dieser Internetseite der Stadt Düsseldorf. Die aktuellen Regeln zur Isolation/Quarantäne finden Sie unten unter Punkt 4.

Krankschreibungen per Telefon nicht mehr möglich

 

Seit dem 1.6.22 müssen gesetzlich krankenversicherte Patienten in jedem Fall wieder in die Arztpraxis kommen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) benötigen.

 

Die Sonderregel, die eine telefonische Krankschreibung möglich gemacht hat, ist ausgelaufen. Jetzt gilt wieder die Regel, dass ein persönlicher Patienten-Arzt-Kontakt für eine Krankschreibung unabdingbar ist.

 

Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_58359.php

 

Aufgrund einer Coronainfektion können wir vom 

 

2.8 - 5.8  keine Sprechstunde  anbieten.

 

 

Die Vertretung (vielen Dank!) übernimmt die

 

Praxis an der Roseggerstraße
Roseggerstr. 43

40470 Düsseldorf
Tel. 0211 – 634041

 

 

Wir bemühen uns die für diese Woche festgemachten Termine telefonisch abzusagen.

 

Rezeptbestellungen (nur Wiederholungsrezepte) können weiter telefonisch oder in der Praxis aufgegeben werden. Die Ausstellung und Abzeichung dauert aber mindestens einen Werktag.

 

Ich entschuldige mich für die Ihnen eventuell entstehenden Unannehmlichkeiten.

 

Dr. K. Edler

 

Vorsorgen:

Aufgrund der Corona-Situation führen wir zur Zeit weniger  Vorsorgeuntersuchungen durch als sonst üblich. Diese Maßnahme soll die Zahl der Patienten, die sich in unserer Praxis aufhalten, klein halten.

 

Sobald sich die Infektionslage beruhigt hat, werden wir die Vorsorgen wieder  wie gewohnt anbieten können.

 

Zur Zeit kann es also einige Wochen dauern, bis Sie einen Vorsorgetermin erhalten können. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

 

Wenn sie akute Beschwerden haben können Sie sich natürlich jederzeit bei uns vorstellen!

 

 

Pneumokokkenimpfung

Pneumokokkenimpfstoffe werden stark nachgefragt. Wir haben daher leider nicht immer ausreichend Pneumokokkenimpfstoff vorrätig.

Rufen Sie uns an, um sicherzustellen, daß wir Impfstoff für Sie haben. Sie erhalten dann einen Impftermin.

 

Zoster-Impfung

Der Impfstoff (Shingrix) für die Schutzimpfung gegen die Gürtelrose ist nicht immer verlässlich lieferbar und daher nicht immer vorrätig.

Rufen Sie uns an, um sicherzustellen, daß wir Impfstoff für Sie haben. Sie erhalten dann einen Impftermin.

 

Quelle: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/abbildung-quarantaenevo_071220.pdf

Test als Kontaktperson (PCR)       

                                                       

Kontaktpersonen sind Personen, die in den letzten zehn Tagen mindestens 15 Minuten mit einem Infizierten engen Kontakt hatten, Mitbewohner eines Infizierten oder Personen, die in räumlicher Nähe zu Infizierten waren (z.B. bei Feiern, gemeinsamen Sport in Innenräumen) [KNVO Praxisinformation 21.10.20]  und Personen, die einen Warnhinweis der Corona-Warn-App erhalten haben [KBV Praxisnachrichten vom 16.10.20].

In der Regel kann ein PCR-Test bei uns in der Praxis durchgeführt werden.

 

 

Test, weil meine Warn-App ein erhöhtes Risiko zeigt     

        

siehe "als Kontaktperson". In der Regel kann ein Test bei uns in der Praxis durchgeführt werden.

 

 

Die hier gemachen Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, sind aber ohne Gewähr auf Richtigkeit und Gültigkeit.

 

Die Praxis ist vom 11.04-14.04.22 geschlossen.

 

Die Vertretung übernimmt freundlicherweise

Frau Efthimiadou-Tirier

Rather Broich 89

40472 Düsseldorf

Telefon: 624848

 

Impfabstände & Reihenfolge

Schon jetzt arbeiten wir am Limit, um neben unseren eigentlichen hausärztlichen Aufgaben die besonders gefährdeten Menschen (>70) in unserer Gesellschaft mit einer Booster-Impfung zu versorgen.

 

Änderung des Impfabstandes zur Auffrisch-/Boosterimpfung:

"Beschluss der STIKO zur 16. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung
Die STIKO ändert ihre Empfehlung zur COVID-19-Auffrischimpfung hinsichtlich des Impfabstandes. Wie das Epidemiologische Bulletin 2/2022 ausführt, kann die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen ≥18 Jahre bereits ab dem vollendeten 3. Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht werden. Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen bis auf weiteres eine einmalige COVID-19-Impstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten. Wegen des höheren Risikos für einen schweren COVID-19-Verlauf sollen ältere oder vorerkrankte Personen bei den Auffrischimpfungen unbedingt bevorzugt berücksichtigt werden."

[Stand: 21.12.2021; https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/02/Art_01.html]

 

 

Bei mehr Anmeldungen als Impfmöglichkeiten werden wir priorisieren müssen:

  • Besonders Gefährdete, Ungeimpfte und Beschäftigte in Medizin/Pflege haben Vorrang.
  • Praxisbekannte Patienten haben Vorrang vor Fremdpatienten*.
  • Relativ immobile Patienten haben Vorrang vor mobilen Patienten.

 

* diese Diskriminierung ist leider notwendig, da der überwiegende Anteil derer, die sich nach Anmeldung nicht zur Impfung einfindet, unter "praxisfremden" Menschen zu finden ist.

Proteinimpfstoff Nuvaxovid

Die Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren kann künftig auch mit dem Impfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax erfolgen. Die STIKO empfiehlt zwei Impfdosen im Abstand von mindestens drei Wochen. Die Anwendung während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen.

Der proteinbasierte Impfstoff ist seit Mitte Dezember für ab 18-Jährige in der EU zugelassen. In Deutschland werden erste Lieferungen Ende Februar erwartet. Der Impfstoff wird zunächst ausschließlich an die Länder ausgeliefert. Ab wann Arztpraxen den Impfstoff in den Apotheken bestellen können, ist derzeit noch offen – nach letzten Auskünften des Bundesministeriums für Gesundheit nicht mehr in diesem Quartal.

Information der STIKO zu Nuvaxovid:
Bei Nuvaxovid handelt es sich um einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker (Adjuvans). Der Impfstoff enthält keine vermehrungsfähigen Viren und ist, wie alle anderen in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe, funktionell ein Totimpfstoff. In den Zulassungsstudien zeigte der Impfstoff eine mit den mRNA-Impfstoffen vergleichbare Wirksamkeit. Aussagen zur klinischen Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante können aktuell noch nicht getroffen werden. Nuvaxovid führt häufig zu lokalen und systemischen Impfreaktionen, die über wenige Tage anhalten können und ähnlich stark sind wie nach Impfung mit den anderen COVID-19-Impfstoffen. Die Zulassungsstudien ergaben keine Sicherheitsbedenken hinsichtlich schwerer unerwünschter Wirkungen nach Impfung. Die STIKO stellt fest, dass die Datenlage zu Nuvaxovid noch limitiert ist.

03.02.22 Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_56847.php

SPIKEVAX

 

Aktuell werden wir überwiegend mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna (Spikevax) beliefert.

 

Für alle Patienten über 30 Jahren verimpfen wir diesen Impfstoff. Eine Boosterimpfung mit Spikevax nach vorhergegangener Imfpung mit dem Biontech-Impfstoff hat  für die meisten Patienten medizinisch keinen Nachteil oder ist wegen der zu erwartenden besseren Immunantwort sogar von Vorteil.

 

Patienten unter 30 Jahren oder Schwangere sollen exklusiv mit dem Impfstoff von Biontech geimpft werden.

 

Die Regeln wer sich wann impfen lassen kann, werden entsprechend der Impfstoffverfügbarkeit und den Empfehlungen der ständigen Impfkomission (STIKO) bei Bedarf angepasst.

 

Bitte informieren Sie sich auf folgenden Seiten über den aktuellen Stand:

"Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen".

Link zur RKI-Webseite zum Thema Covid-19 und Impfen.

Link zur Webseite des Landes NRW mit den zur Zeit Impfberechtigten.

 

Download der Formulare (auch in diversen Fremdsprachen) zur Krankenvorgeschichte (Anamnese) und Impfeinwilligung über die folgenden Links:

  • Covid-19-Impfung mit einem Vektor-Impfstoff im Alter unter 60 Jahren und entgegen der Empfehlung der STIKO, zum Download:

Die bis zum 7.6. geltenden Regeln wer sich wann impfen lassen kann, werden entsprechend der Impfstoffverfügbarkeit und den Empfehlungen der ständigen Impfkomission (STIKO) von uns befolgt.

 

Bitte informieren Sie sich auf folgenden Seiten über den aktuellen Stand:

"Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen".

 

Seit der Freischaltung des Kontaktformulars am 7. Juni haben wir über 700 Anmeldungen erhalten, davon ca 450 von Menschen, die sich nur mit dem Impfstoff von Pfizer-Biontech (Comirnaty) impfen lassen wollen.

 

Vorausgesetzt, wir hätten nicht schon eine Vielzahl von Patienten auf unserer Warteliste und wir hätten ausreichend Impfstoff, so würden wir ca 7-10 Wochen benötigen, um diese Anmeldungen zur Impfungen abzuarbeiten.

 

Da wir unseren Praxisbetrieb nicht vollständig auf die Impfungen umstellen können, ist unsere Impfkapazität auf ca. 70 Impfungen pro Woche begrenzt.

 

Aber auch diese Impfzahl erreichen wir aktuell nicht, da wir die Impfstoffe in nur geringen Mengen (ca. 50 Impfdosen pro Woche) erhalten. 

 

Entgegen der Entscheidung der politisch Verantwortlichen die Impfpriorisierung zum 7.6.21 aufzuheben empfiehlt die STIKO die Impfungen weiterhin nach dem beschlossenen Stufenplan (s.u.) durchzuführen. Daran orientieren wir uns.

Impfabstände zwischen Erst- und Zweitimpfung:

 

Aus medizinischer Sicht ist es sinnvoll die von den STIKO empfohlenen Impfabstände nicht zu verkürzen.

 

Auch weil die Organisation der Impfungen eine sehr komplexe Aufgabe ist, ist es nur in absoluten Ausnahmefällen möglich die empfohlenen (s.u.) Impfabstände zu verändern.

 

Die Impfabstände betragen für

  • Comirnaty (Pfizer/BionTech):  6 Wochen.
  • Vaxzevria (AstraZeneca):      12 Wochen.
  • COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson&Johnson): keine (Einmalimpfung = keine Zweitdosis notwendig)

Impfabstände zwischen Erst- und Zweitimpfung:

 

Aus medizinischer Sicht ist es sinnvoll die von den STIKO empfohlenen Impfabstände nicht zu verkürzen.

 

Auch weil die Organisation der Impfungen für uns eine sehr komplexe Aufgabe ist, ist es nur in absoluten Ausnahmefällen möglich die empfohlenen (s.u.) Impfabstände zu verändern.

 

Die Impfabstände betragen in unserer Praxis für

  • Heterologe Impfung (1. Vaxzevria, 2. BionTech): 4 Wochen
  • Comirnaty (Pfizer/BionTech):   6 Wochen
  • Vaxzevria (AstraZeneca):       12 Wochen
  • COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson&Johnson): Einmalimpfung
  • Der schnellste Weg zu einem vollständigen Impfschutz besteht in der Einmalimpfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson.
  • Die gemischte (heterologe) Impfung mit Vaxzevria als Erstimpfung gefolgt von einer Impfung mit Comirnaty benötigt 4 Wochen für einen vollständigen Impfschutz.
  • Bei einer vollständigen Impfung mit Comirnaty beträgt der Abstand 6 Wochen.
  • Wir erhalten die folgenden Impfstoffe:
    • Comirnaty (Pfizer/BionTech)
    • Vaxzevria (AstraZeneca)
    • Covid-19 Vacine Janssen (Johnson&Johnson)

Wir impfen keine Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren. Diese sollten bei ihrem Kinder- und Jugendarzt beraten und ggf. geimpft werden. Weitere Informationen erhalten Sie über das RKI.

 

Bis 16.08.21

  • Da sich viele bei mehreren Impfstellen anmelden, ihre Abfrage aber nicht zurücknehmen, wenn sie anderswo eine Impfgelegenheit bekommen haben, löschen wir alle Impfanfragen, die älter als 2 Wochen sind.
  • Falls Sie von uns nach 2 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben und Sie weiter eine Impfung benötigen, erneuern Sie bitte ihre Anmeldung.

bis 15.09.21

 

nicht telefonisch nach einem Impftermin oder Ihrer Position in der Warteliste zu fragen.

 

 

Eine Alternative besteht in einer privaten Initiative, die versucht Praxen mit Impfkapazitäten und Impfwillige zusammenzubringen. Eine solche Initiative ist "www.sofort-impfen.de".

 

An dieser Stelle kann aber nicht gesagt werden, inwieweit dies zu einem Erfolg führen kann und wie vertrauenswürdig dieses (ehrenamtlich organisierte und kostenlose) Angebot ist. Bitte selbst prüfen!

 

 

 

  • als Reiserückkehrer aus dem Ausland

Ein Test muss privat getragen werden. Die Kriterien wer sich wann testen lassen kann, sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit festgelegt. Die vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebiete finden sie hier.

 

  •  als Reiserückkehrer aus dem Inland   

Ein Test kann nur nach Veranlassung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (Gesundheitsamt) durchgeführt werden. Sie brauchen also einen "Auftrag" des Gesundheitsamtes sich testen zu lassen. In der Regel teilt man Ihnen dann auch mit wo Sie sich testen lassen können.

 

  • vor einer geplanten ambulanten Operation, vor Aufnahme in ein Pflegeheim/Rehaeinrichtung oder vor Aufnahme einer ambulanten Pflege       

Aktuell werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.

 

  • vor Aufnahme zu einer Operation im Krankenhaus (stationär)

Ein Test wird vom Krankenhaus vor oder bei der Aufnahme durchgeführt. Eine Testung an anderer Stelle ist nicht möglich.

 

  • als Angehörige/r eines medizinischen Heilberufes

Die Durchführung eines Antigentestes ist prinzipiell möglich. Die Details (wann, wie oft) sind komplex. Informieren Sie sich bei Ihren Arbeitgeber.

 

 

Unsere Praxis ist Teil des Corona-Netzwerkes-Düsseldorf und Sie können sich auch in unserer Praxis testen lassen. Allerdings sind unsere Möglichkeiten begrenzt und wir können nur eine beschänkte Anzahl von Testungen pro Tag durchführen.

 

In eiligen Fällen kann es ratsam sein, den Corona-Test-Service der Stadt Düsseldorf  (https://corona.duesseldorf.de/zielgruppen/infizierte/testung - dort Unterseite "Wo kann ich mich testen lassen") zu nutzen.

 

 

 

Grippeimpfung

 

 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt (siehe auch das "Faktenblatt" unten), dass mit den verfügbaren Impfstoffdosen insbesondere die Personengruppen vollständig gegen Influenza geimpft werden sollten,

  • die ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe einer Influenza (oder von COVID-19) mit einem hohen Risiko einer Hospitalisierung haben     (z. B. Senioren, Menschen mit chronischen Grundleiden)

oder

  • die beruflich besonders exponiert und epidemiologisch bedeutsam sind, weil es durch sie zu nosokomialen Übertragungen in Krankenhäusern, Pflege- und Senioreneinrichtungen kommen könnte (ärztliches und pflegerisches Personal, andere MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen).
  • Zudem sollten auch Schwangere und BewohnerInnen in Alters- oder Pflegeheimen möglichst gegen Influenza geimpft werden

(Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/32-33_20.pdf?__blob=publicationFile).

13.11.21

Die Impfaktion gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 stellt uns - wie alle Hausarztpraxen - vor grosse organisatorische Herausforderungen, denen wir nicht zuletzt wegen der sich ständig ändernden Bedingungen nicht immer zur Zufriedenheit Aller gerecht werden können.

 

 

Wir orientieren uns an den Empfehlungen der STIKO.

  •  Aktuell können wir
    • den mRNA-Impfstoff der Firma Pfizer/Biontech ["Comirnaty"],
    • den mRNA-Impfstoff der Firma Moderna ["Spikevax"] und
    • den Vektor-Impfstoff der Firma Johnson & Johnson ["Covid-19 Vaccine Janssen"] verimpfen.
  • Wir verimpfen überwiegend den mRNA-Impfstoff von Pfizer/Biontech. Damit können geimpft werden
    • Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren
    • Erwachsene aller Alterstufen
    • Schwangere ab der 14ten Schwangerschaftswoche
    • Stillende Mütter 
  • Eine dritte Impfung ("Auffrischungsimpfung" / "Booster-Impfung") wird von der STIKO bisher nur bestimmten Personengruppen empfohlen, deren (zweite) Impfung mehr als 6 Monate zurückliegt:
  • Menschen >70 Jahre
  • Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern
  • Patienten die an einer Immunschwäche leiden
  • Beschäftige im Medizinbereich mit Patientenkontakten
  • Erwachsene, die eine Einmalimpfung mit Covid-19 Vaccine Janssen von Johnson&Johnson erhalten haben (hier ab 4 Wochen nach erster Impfung Auffrischung möglich).
  • Mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna werden bei uns nur noch Patienten geimpft, die eine zweite Impfung mit diesem Impfstoff benötigen. Dies wird (mangels Nachfrage) voraussichtlich bis 23.11.21 möglich sein.
  • Der Vektor-Impfstoff von Johnsson&Johnsson ["Covid-19 Vaccine Janssen"] wird von uns (mangels Nachfrage) nur noch kurze Zeit  bis zum Ende unserer Vorräte verimpft.
  • Die Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff kann mit bestimmten anderen Impfungen zeitgleich verabreicht werden, z.B. mit der jährlichen Grippe-Impfung.
  • Für alle Corona-Impfstoffe gilt, daß diese in größeren Verpackungseinheiten geliefert werden. Da die Impfstoffe  nach dem Öffnen nur für wenige Stunden verwendbar sind, müssen wir immer eine Gruppe zwischen 6-12 Personen innerhalb eines definierten Zeitfensters einbestellen. Individuelle Impftermine können wir daher nicht anbieten.

 

13.11.21

Sie finden hier Informationen zur Impfanmeldung bei uns, Links zu anderen impfenden Praxen und noch geöffneten Impfzentren, zum Stand der Empfehlung bezüglich einer Auffrischungsimpfung und die Verweise/Links zu den Aufklärungsdokumenten und Einverständniserklärungen, die für eine Impfung benötigt werden.

Impfung in unserer Praxis

 

1)   Melden Sie sich bitte mit dem folgenden Formular an:

 

2)    Wir melden uns bei Ihnen über die von Ihnen hinterlegte

       Telefonnummer, sobald wir Ihnen einen Impftermin

       anbieten können.

 

   Bitte rufen Sie uns zurück, falls wir Sie nicht direkt

   erreichen und auf Ihren Anrufbeantworter sprechen

   müssen. Bitte rufen Sie auch dann zurück, wenn Sie

   keinen Impftermin mehr benötigen.

 

 

3)    Laden Sie sich bitte den Anamnesebogen UND den 

       Einverständnisbogen über die unten stehenden Links

       herunter.

 

ACHTUNG: für Geimpfte mit diesem Impfstoff ist seit dem 7.10.21 eine zweite Impfung mit einem mRNA-Imfpstoff empfohlen (siehe "Auffrischungsimpfung"); d.h. der relative Vorteil einer Einmalimpfung ist nicht mehr vorhanden. Allerdings bleibt der Vorteil der schnelleren "offiziellen" vollständigen Immunisierung, d.h. 14 Tage nach der Impfung.

 

Dieser Impfstoff ist für alle Altersgruppen ab 18 Jahren zugelassen, wird aber Patienten unter 60 Jahren nicht uneingeschränkt empfohlen. Wenn Sie jünger als 60 sind und sich mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson&Johnson impfen lassen wollen, benötigen Sie den ausgefüllten Bogen "Aufklärung Vektor-Impfstoffe für Patienten jünger als 60 Jahre" (Link unten).

14.11.21

 

Änderungen der Corona-Test-Regeln:

Ab dem 11.10.21 können keine kostenlosen Schnellteste mehr erbracht werden.

Weiterhin dürfen diese Schnellteste für bestimmte Personengruppen oder unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden:

- Kontakt / Warn-App

- Personen, die nicht geimpft werden können (Jugendliche <12 u. Ki)

- Schwangere im 1 Trimenon

 

Wenn ein Schnelltest positiv ausgefallen ist, wird mittels PCR nachuntersucht (für Pat. kostenlos).

17.11.21

 

Zur Verwirrung Aller gibt es zur Zeit (mal wieder) einen Unterschied zwischen den Entscheidungen und Vorschlägen politischer Gremien und Protagonisten und den Empfehlungen wissenschaftlichen Institutionen.

Journalistisch gut aufbereitet ist der Stand der Dinge unter anderem bei der Internetseite der Tagesschau.

17.11.21

 

Pressemitteilung der STIKO zur COVID-19-Auffrischimpfung und zur Optimierung der Janssen-Grundimmunisierung (7.10.2021)

 

"Die STIKO spricht eine Empfehlung für eine COVID-19-Auffrischimpfung für Personen ≥ 70 Jahre sowie für bestimmte Indikationsgruppen aus und empfiehlt außerdem Personen, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden, eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis – der Beschlussentwurf ist soeben in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen.

COVID-19-Auffrischimpfung

Generell schützen die COVID-19-Impfstoffe effektiv und anhaltend vor schweren Erkrankungen und Tod durch COVID-19. Die Impfung schützt zudem vor SARS-CoV-2 Infektion und reduziert so auch das Übertragungsrisiko von Geimpften auf deren Kontaktpersonen. Allerdings zeigt sich, dass der Impfschutz mit der Zeit insbesondere in Bezug auf die Verhinderung asymptomatischer Infektionen und milder Krankheitsverläufe nachlässt. Im höheren Alter fällt die Immunantwort nach der Impfung insgesamt geringer aus und Impfdurchbrüche können häufiger auch zu einem schweren Krankheitsverlauf führen.

Daher soll folgenden Personen eine Auffrischimpfung angeboten werden:

  • Personen im Alter von ≥ 70 Jahren
  • BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen. Aufgrund des erhöhten Ausbruchspotentials sind hier auch BewohnerInnen im Alter von < 70 Jahren eingeschlossen.
  • Pflegepersonal und andere Tätige mit direktem Kontakt mit den zu Pflegenden in ambulanten, teil- oder vollstationären Einrichtungen der Pflege für (i) alte Menschen oder (ii) für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Krankheitsverläufe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt

Die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff soll frühestens 6 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen, unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde. Bei mRNA-Impfstoffen soll möglichst der bei der Grundimmunisierung verwendete Impfstoff zur Anwendung kommen.

 

 

Optimierung der Grundimmunisierung mit der

COVID-19 Vaccine Janssen

Im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Impfstoffdosen werden in Deutschland die meisten COVID-19-Impfdurchbruchserkrankungen bei Personen beobachtet, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden. Weiterhin wurde für den Janssen-Impfstoff im Unterschied zu den anderen zugelassenen Impfstoffen eine vergleichsweise geringe Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Delta-Variante beobachtet. Aufgrund des ungenügenden Impfschutzes nach der bislang bei diesem Impfstoff nur einen empfohlenen Impfstoffdosis empfiehlt die STIKO, eine Grundimmunisierung mit der COVID-19 Vaccine Janssen mit einem mRNA-Impfstoff als weitere Dosis zu optimieren. Personen, die bisher eine Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen erhalten haben, sollen eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis ab 4 Wochen nach der Janssen-Impfung erhalten."

 


15.12.21

Die in den Tageszeitungen am 13.11.21 veröffentlichten ganzseitigen Anzeigen ("Jetzt Impfschutz Boostern") des Bundesminiseriums für Gesundheit wecken Erwartungen, die wir so nicht erfüllt werden können.

 

Nicht bedacht hat das Ministerium mit dieser Aufforderung, daß die Hausarztpraxen keine Impfzentren sind und neben dem Impfen noch andere Aufgaben in der Gesundheitsversorgung haben.

 

Ärgerliche & nicht ganz zutreffende Informationen des Ministeriums...